Zitiergebot, Verordnungen Bedeutung

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Zitiergebot, Verordnungen

Zitiergebot, Verordnungen Logo #42834Bei Verordnungen wird mit Zitiergebot die Notwendigkeit zur Angabe der Ermächtigungsgrundlage in der Verordnung bezeichnet. Fehlt diese Angabe, ist die Verordnung nichtig.
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